Herkunft, Geschichte und Bedeutung des Namens Kaiss / Keiss

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1. Allgemeines zur Entstehung und Entwicklung v. Familiennamen

     Familiennamen haben sich in einem langen Entwicklungsprozess seit dem 12./13.Jhdt. herausgebildet. Vorher trugen die Menschen i.d. Regel nur einen Ruf- oder Taufnamen. Die Ent-wicklung der Städte, zunehmender Handel und schriftliche Verwaltung machten die Erfas-sung der Bürger in Bürgerbücher, Steuerlisten u.ä. erforderlich. Dies war mit Problemen verbunden, da einzelne Rufnamen sehr beliebt und somit auch häufig vergeben wurden.

So trugen z.B. im Mittelalter in bestimmten Regionen an die 50 bis 60 Prozent der männ-lichen Bevölkerung den Namen Johann(es) oder seine Kurzform Hans. Eine weitere Unter-scheidung der Menschen über einen Rufnamen hinaus wurde also dringend erforderlich: ein zweiter Name.

Bei der Entstehung dieser so genannten Beinamen spielten unterschieliche Motivationen eine Rolle: der Name des Vaters (vereinzelt auch der Mutter), der Beruf, die Herkunft, die Lage des Hauses innerhalb der Siedlung oder eine äusserliche bzw. charakterliche Auffällig-keit.

Heute unterscheidet man zwischen Familiennamen aus Rufnamen (Patro- bzw. Metronymika), aus Berufs-, Amts-, Standes-, Herkunfts- und Wohnstättenbezeichnungen sowie aus Über-namen (häufig Spitz- oder Spottnamen).

Solche Beinamen, die ursrünglich nur einer Person gegeben wurden, konnten dann auch an die nächst folgenden Generationen weitergegeben werden und sich somit im Laufe der Zeit zu Familiennamen verfestigen.

Dabei haben sich die Bei- bzw. Familiennamen über die Generationen hinweg teilweise sehr stark in ihrer Aussprache und Schreibung verändert, sodass eine Deutung bei vielen Familien-namen heute oft nicht einfach bzw. eindeutig ist.

     Die Führung eines Beinamens setzte sich zunächst in den grossen Städten, dann in den kleineren und schliesslich auch in den ländlichen Gebieten durch. Obwohl bis zum 15./16. Jhdt. die Zweinamigkeit weitgehend weitgehend durchgedrungen war, galt noch bis ins 18. Jhdt. hinein der Rufname als der eigentliche Name. Die Familiennamen besassen lange Zeit nur eine relative Festigkeit; sie haben oft bei einer Familie gewechselt. Seit dem 17. Jhdt. erfolgten behördliche Verordnungen, um erstens den Wechsel des Familiennamens zu unter-binden, zweitens die Zweinamigkeit durchzusetzen und dirttens die Schreibweise der Fa-miliennamen zu sichern.

In Deutschland kam mit der Einführung des Standesamtes im Jahre 1876 der jahrhunderte-lange Prozess der Ausbildung erblicher, fester Familiennamen zu seinem Abschluss: Die Schreibweise der Familiennamen wurde verbindlich festgelegt, jegliche Familiennamenänder-ung der behördlichen Genehmigung unterzogen. Seitdem sind Veränderungen des Familien-namensbestandes nur noch durch Aussterben von Familiennamen, Einbürgerungen und Än-derungen von anstössigen Familiennamen möglich.

2. Sprachliche Herkunft u. Bedeutung des Familiennamens Kaiss/Keiss

Für den Familiennamen "Kaiss/Keiss" gibt es mehrere Deutungsmöglichkeiten:

A.   Bei dem Namen "Kaiss/Keiss" handelt es sich ursprünglich um einen Personennamen, der im Lauf der Zeit zu einem fest vererbbaren, selten vorkommenden Familiennamen werden konnte. Der Name "Kaiss/Keiss" kann aber aus heutiger Sicht nicht mehr eindeutig in seiner wissenschaftlichen Wortgeschichte erklärt werden. Zunächst kann es sich bei dieser Namensform um eine patronymische Kurzform zu einem alten Rufnamen handeln. Hierbei gab der Vater seinen Rufnamen an seine Nachkommen weiter. Der entstandene Beiname erlangte zunehmend eigenstädigen Charakter, bis er sich seit dem beginnenden 12. Jhdt. zunächst im Südwesten Deutschlands zum heutigen Familiennamen festigte.

Der Name "Kaiss/Keiss" lässt sich dabei auf das Althochdeutsche gîsal, Mittelhochdeutsche gîsel in der Bedeutung "Geisel, Kriegsgefangener, Bürgschaftsgefangener, Bürge" zurück-führen (im Niederhochdt. eigentliche Bedeutung: Stab). Da der Begriff Geisel bei den Kelten einem früh und gut entfaltenen Sinnbezirk angehört, ist es möglich, dass die Germanen auch Geiseln von keltischen Nachbarn hatten. Jede glaubhafte Beziehung zu anderen indogerma-nischen Sprachen fehlt. 

Grundbedeutung: etwa Sprössling (langobardische Glosse: giseli verwandt mit langobardi-schen gisil = Pfeil). Da man zu Geiseln nur Kinder vornehmster Bürger einer Stadt nahm, er-hielt es auch die Bedeutung "Kind edler Abkunft".

Einstimmige Kürzungen: Gisilo, Geisel, Kies(e)l, Kiess(e)l, Gissel, Geisel, Geisle, Geissel, Geis-ling, Kies(e)ling, Kissling, Kaissling, Gyssling.

Eine Vermischung dieses Namenselements mit althochdeutsch geis(i)la, mittelhochdeutsch geisel "Geisel, Peitsche, Gerte", welches auf germanisch gaiza- in der Bedeutung "Speer" zu-rückgeht, liegt nahe, da es in späterer Zeit lautlich sehr an das Wort Geisel erinnert.

B.   Der zugrunde liegende Personenname ist die Kurz- bzw. Koseform Giso zu einem germani-schen Personennamenstamm gis, der neben dem Personennamenstamm gisil existierte und nicht als dessen Verkürzung anzusehen ist (Germanisch = rekonstruierte historische Sprach-form der Antike, aus der unter anderem das (Althochdeutsche) hervorging). Dennoch sind beide Stämme bezüglich ihrer Herkunft und Bedeutung wohl miteinander verwandt.

Der Stamm gis ist zu dem germanischen Wort gaiza mit der Bedeutung "spitzer Stab" zu stellen.

Bildungen mit dem germanischen Personennamenstamm gis waren sehr produktiv, der Stamm erscheint sowohl als Erstglied in Namen wie zum Beispiel Gisfried, als auch als Zweitglied in Hadegis und anderen. Besonders von Namen mit dem Erstglied gis konnte die Kurz- bzw. Koseform Giso gebildet werden. Dies zeigt sich in verscheidenen Ortsnamen wie zum Beispiel Giswil (Kanton Unterwalden, Schweiz). Im Ortsnamen Kiezegem (Kreis Leuven, Belgien) er-scheint der Personennamen Kiso als anlautverstärkte Nebenform von Giso.

Die heutige Form des Familiennamens Kaiss lässt keine Rückschlüsse darauf zu, ob der Fami-lienname direkt auf diese Nebenform zurückgeht, sich oder ob sich die Anlautverstärkung nachträglich vollzog, was durchaus möglich ist. Auf dem Weg zur heutigen Namensform wurde lange -i- in frühneudochdeutscher Zeit regelkonform zu -ei- diphthongiert (Frühneuhoch-deutsch = durch bestimmte Merkmale gekennzeichnete Sorachperiode des Deutschen von ca. 1350 bis ca. 1650.

Die unterschiedlichen Schreibungen des Familiennamens Kaiss mit [ai] und [ei] und [ss] sind blosse (früh-)neuhochdeutsche Schreibvarianten, die keinen Einfluss auf die sprachliche Her-kunft und Bedeutung haben. Dabei bildet -ai- lediglich eine graphische Variante zu -ei-, deren Grundlage der Einvokal -i- war. Im zuge der neuhochdeutschen Doppellautigkeit wurde der lange Einvokal zum Zwievokal umgeformt; ein Prozess, der das oberdeutsche Sprachge-biet im Gegensatz zum niederdeutschen vollständig erreichte.

Die Schreibung mit -ai- ist jedoch typischer im oberdeutschen Sprachgebiet (Maier, Mair, im Gegensatz zur mitteldeutschen Form Meier). Auch der Wechsel des Anlautes -g/k- ist durch die Mundart bedingt. Durch das Antreten verschiedener hinter den Wortstamm tretenden Nachsilben mit kosendem Charakter, z.B. -el, oder die die Zugehörigkeit zu einer Person (Sohn des ...) ausdrücken, wie -ing im Namen Kaiss(e)ling, entstanden erweiterte Namensfor-men.

C.   Der Familienname Kaiss kann zunächst ein Übername für einen Menschen gewesen sein, dem man typische Eigenschaften zuschrieb. Übernamen sind häufig Spitz- oder Spottnamen, mit denen man seine Mitmenschen nach besonderen, speziell für diese Person typische Ei-genschaften (z.B. körperlichen, charakterlichen oder auch beruflichen Merkmalen) benannt.

Solche Namen wurden zunächst als Beinamen verwendet und konnten im Lauf der Zeit zu fest vererbbaren Familiennamen werden. Die Form Kaiss aknn durch so genannte westschwä-bische Diphthongierung des Wortes Käs(e) entstanden sein. Die Person, die zuerst mit dem Namen Kaiss benannt wurde, stand wohl in irgendeiner Verbindung zu Käse, sellte ihn her oder vertrieb ihn. Allerdings konnte die nur in einem regional begrenzten Raum geschehen.

Da es auch die Familiennamen Käs und Käse gibt, ist diese Deutungsmöglichkeit in Erwägung zu ziehen.

D.   Aus sprachlicher Sicht ist auch ein zugrunde liegender Übername zu dem mittelhoch-deutschen Wort geheiz mit der Bedeutung "Befehl, Gebot" denkbar.

E.   Ein direkter Zusammenhang des Familiennamens Kaiss mit dem althochdeutschen Wort gisal und dem mittelhochdeutschen Wort gisel ist als äusserst unwahrscheinlich einzustufen, da ein Ausfall des auslautenden -i- nicht zu erwarten ist.

Im Jahre 1526 ist ein Leodegar Kayss von Gemmingen belegt, der in Tübingen über den Neckar schwört.

(1)     Sprachwissenschaftliche Expertise des Instituts für Slavistik - Namensberatungsstelle -         an der Universität Leipzig (vom Januar 2001)

(2)     Sprachwissenschaftliche Expertise des Instituts für Germanistik -         Forschergruppe Namen - der Universität Regensburg (vom Januar 2008)

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Urkundliche erwähnt ist auch ein "Diebolt Keis" aus dem Jahr 1534, dessen Testament im Bayer. Hauptstaatsarchiv (unter der Signatur Pfalz-Neuburg Urk. 1534 aus Personenselekt Cart. 171 Keus) verwahrt wird, dessen Familie die Hofmark Weilbach (Gde. Hebertsfelden, Landkreis Dachau) innehatte.

Im Bayer. Hauptstaatsarchiv existiert unter der Signatur Pfalz-Neuburg Akten aus Personen-selekt Cart. 171 das Gesuch eine Leonhardt Keiss aus dem Jahr 1585 an Pfalzgraf Philipp Lud-wig, ihm das von seinen Vorfahren gebrauchte Wappen offiziell zu verleihen.

(mitgeteilt vom Bayer. Hauptstaatsarchiv München mit Schreiben vom 05. Mai 2002)

"Diebolt Keis" wird am 03. Juni 1515 durch den Neuburger Statthalter Adam von Toerring erstmals urkundlich als "canntzlerschreiber" in Neuburg, Pfalz-Neuburg (Neuburg a.d. Donau - Bay.HStA Best. Neuburger Kopialbücher 122 fol. 128/103 fol. 303 - 303`/ Bay. HStA Best. Pfalz Neuburg Akten 1014), erwähnt, ab 1515 bis ca. 1521 ist er als "Sekretär" und am 17. März 1522 als "Oberster Sekretär" (Kanzleivorsteher der fürstlichen Hofkammer Neuburg) und "landes-herrlicher Rat", letztmals am 28. April 1536 an der Neuburger Hofgerichtssitzung teilnehmend, belegt; erster Archivar des Neuburger Archivs und ein Zeitgenosse, Kollege und Freund des bayerischen Kanzleisektretärs und Archivars Augustin Köllner zu München (alphabetisch ge-ordnetes Repertorium des Fürstentums Neuburg mit genauem Verzeichnis der Urkunden als Grundlage des pfalzneuburgischen Kanzleiwesens von 1505 bis 1536 des Kais Diebold - Bay. HStA Pfalz-Neuburg-Akten PNA 1014).

Ebenfalls urkundlich belegt ist "Keiss Hieronymus" zu Weilbach, iuris utrisque doctor (IUD), verstorben 1588, Hofrat Gelehrtenbank vom 01. Oktober 1565 bis 1588, gleichzeitig Vizekanz-ler / Hofkanzler, Lehensprobst; Eid als Lehensprobst zu einem unbekannten Zeitpunkt abge-legt, Ratseid abgelegt am 03. September 1565, war vor 1565 am Reichskammergericht. Erster Inhaber des Vizekanzleramtes (seit 1569) seit der Personalunion von Kanzler und Persönlicher Berater.

Stammt wohl aus Münchner Bürgergeschlecht. Erste Ehefrau: N. Auerbach, Schwester des Johann Auerbach, Hofrat und bischöflicher Kanzler zu Regensburg; zweite Ehefrau: Barbara Weiler zu Geratshausen. Söhne: Wolfgang Wilhelm, IUD und Hofrat, und Hieronymus.

Keiss Maria Euphrosine ehelichte am 03. Oktober 1661 in der Domkirche zu Unserer Lieben Frau (in München) den herzoglichen Kammerdiener Vacchiern Karl Albert.

Begnadungen/Besitz : Verleihung der Edelmannfreiheit auf Weibach, Hof Gülching, Gut Stein-bach, Unterpfaffenhofen (Landgericht Dachau und Starnberg) zu einem unbekannten Zeit-punkt. Erwerb der Hälfte der H Weilbach / Landgericht Dachau im Jahr 1588 (Bay. HStA Best. Gericht Dachau Lit. f. 179).

                            Schwarzweiss-Abbildung des Wappens der Familie Keiss
                            aus dem Raum Neuburg, mit der dazu gehörigen Be-
                            schreibung: "In silber ein blauer Balken, über demselben
                            ein roter Wecken liegend, unten eine Rose. Auf dem
                            Helm ein Flug wie der Schild. Decken: rot, Silber"


Interessanterweise existiert im Nordosten Schottlands die in der Grafschaft Caithness liegen-de Ortschaft Keiss mit 313 Einwohner, Post, Telegraphenstation und Hfen mit der Ruine des Alten Keiss Schlosses, das Georg V Graf von Caithness während seiner Regierungszeit von 1582 bis 1643 errichten liess und im 18. Jhdt. wegen seines Standortsa auf einer Klippe teil-weise einstürzte. Etwa 1760 wurde landeinwärts das Neue Keiss Schloss errichtet.

    

 Abb. links: Altes Kaiss Schloss, Grafschaft Caithness, Schottland
 Abb. rechts: Neues Kaiss Schloss, Grafschaft Caithness, Schottland

       

 Abb. links: Grafschaft Caithness in Schottland
 Abb. rechts: Schottland mit Kennzeichnung der Grafschaft Caithness